Regeln und Pflichten
Version vom 29. Mai 2021, 21:21 Uhr von Soro (Diskussion | Beiträge)
Jede Gemeinschaft benötigt auch Regeln, damit der Alltag in der Gemeinscahft selbst reibungslos verlaufen kann.
Hier finden sich auch viele Regeln, die eigendlich selbstverständlich sind. Aber im Zuge der Vollständigkeit aufgeführt werden.
§1 Grundregeln
§1.1 Rechtes Gedankengut
- Antisemitismus und Rechtes gedankengut sind bei uns in der Einheit strengstens verboten.
§1.2 Der virtuelle Dienstgrad
- Die Vergabe des Dienstgrades ist eine Anerkennung für erbrachte Leistung innerhalb der vPzBrig21.
- Der virtuelle Dienstgrad erzeugt kein Vorgesetztenverhältnis auf dem TeamSpeak oder im Spiel.
- Ausnahme von §1.2 Abs 2 ergeben sich nur bei formellen Anlässen (Beförderungen).
§1.3 Kameradschaftliches Verhalten
- Jedes Mitglied ist dazu angehalten, sich kameradschafltich gegenüber anderen Mitglieder zu verhalten.
- Sollte es zu Streitigkeiten kommen, sind diese persönlich und unter ausschluss der Öffentlichkeit zu klären.
- Bei anhaltenden Problem, kann bei bedarf die Brigadeführung zur Klärung herangezogen werden.
§1.4 Verhalten nach Außen
- Jegliches Verhalten dass dem Ansehen der virtuellen Panzerbrigade 21 schädigt ist untersagt.
- Beispiele: Ausfällig werden, Beleidigungen, Nörgeln etc.
- Freundliches und sachliches auftreten und verhalten ist nach außen verbindlich.
§2 Pflichten
§2.1 Forum
- Jedes Mitglied hat ein eigenen Account im Forum.
- Der Accountname sollte dabei mit dem TeamSpeak und ingame Namen übereinstimmen.
- Das prüfen des Forums auf Neuigkeiten sollte dabei mindestens einmal die Woche erfolgen.
§2.2 Termine
- Es muss selbstständig und regelmässig geprüft werden, ob neue Termine anstehen.
- Die Meldung zu einzelenen Terminen erfolgt selbstständig und ohne Aufforderung.
- Samstags-Termine sind Grundsätzlich Meldepflichtig.
- Termine die seit mindestens 7 Tage eingetragen sind, sind automatisch Meldepflichtig, sofern nicht anderst vermerkt.
§2.3 Modsets
- Die aktualität der Mods, liegt im Verantwortungsbereich des Mitgliedes selbst.
- Eine Prüfung auf aktualität der Mods, ist spätestens 1 Tag vor einer Mission durch zu führen.
- Updates unserer Mods werden dabei im Forum angekündigt.
- Tech-Checks sollten rechtzeitig vor einer Mission durchgeführt werden.
§2.4 Abwesenheit
- Sollte man längere Zeit nicht verfügbar sein, so ist eine entsprechende Urlaubsmeldung im Forum zu tätigen (Spießbüro).
- Dabei sollte der Beitragstitel den Start und Endpunkt des Urlaubs wenn möglich kenntlich machen.
- Eine genaue bergründung der Abwesenheit ist dabei nicht notwendig.
- Während dem gemeldeten Zeitraum entfallen die Pflichten aus §2.1 bis §2.3 weitestgehend.
§3 Missionen und Events
§3.1 Missionsbauer
- Bei Fehlverhalten steht dem Missionsbauer das Recht zu, Personen die Teilnahme zu untersagen.
- Das in §3.1 Abs. 1 genantne Recht kann nur durch die Brigadeführung überstimmt werden.
§3.2 Führungspersonen
- Der Weisung von Führungspersonal ist folge zu leisten.
- Diskussionen über finale Entscheidungen/Befehle der Führung sind zu unterlassen.
- Befehle in Arma sollten immer, sofern möglich, im Sinne des Auftrages befolgt werden.
§3.3 Verwendung von Soundboards
- Das verwenden von Soundboards ist erstmal grundlegend untersagt.
- Ausnahme besteht ausschlieslich, wenn alle Teilnehmer damit einverstanden sind und es nicht ausufert.
- Sollte das Soundboard gestattet sein, sich im laufe der Mission jemand darüber beschweren, so ist die Verwendung sofort zu beenden.
§3.4 Teilname an einer Mission
- Meldet man sich zu einer Mission an, bleibt man auch bis zum Ende der Mission.
- Auch wenn die Mission im Nachhinein einem nicht zusagt, so zieht man es bis zum Ende durch.
- Sollte man früher gehen müssen weil man am morgen Früh raus muss, so ist dies Rechtzeitig zu melden.
- Das abfeuern von Waffen oder Werfen von Granaten ist innerhalb von Camps ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt.
§3.5 Ende einer Mission
- Sobald die Mission endet, wird der Server geordnet verlassen.
- Das abfeuern von Waffen oder werfen von Granaten am Ende einer Mission ist untersagt.
Disziplinarische Maßnahmen
Ein verstoß gegen die oben genannten Regeln, kann disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
Die Härte der Strafe wird dabei durch die Brigadeführung bestimmt.
Dabei stehen der Brigadeführung folgende Optionen zur Verfügung:
- Aussprechen einer Verwarnung.
- Vergabe von Minuspunkten im Stellenplan nach ermessen.
- Aufforderung gewisse Ausbildungen innherlab der Gemeinscht zu wiederholen.
- Ausschluss au der Gemeinschaft.